Kappungsgrenze bei Mieterhöhung – Tabelle aller Bundesländer 2026

Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen auf 20 % (bzw. 15 % in angespannten Märkten) in 3 Jahren. Alle Regelungen je Bundesland im Überblick.

Was ist die Kappungsgrenze?

Mietwohnungen in einem deutschen Altbau – hier greift die Kappungsgrenze

Die Kappungsgrenze ist eine gesetzliche Obergrenze für Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Nach § 558 Abs. 3 BGB darf die Miete innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 % steigen – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sogar nur um 15 %.

Wichtig: Die Kappungsgrenze bezieht sich auf die Ausgangsmiete vor 3 Jahren, nicht auf die aktuelle Miete.

Bundesländer-Übersicht: 15 % oder 20 %?

Die Bundesländer können per Verordnung das 15-%-Limit für Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt festlegen:

BundeslandStandard-Kappungsgrenze15 %-GebieteVerordnung gültig bis
Bayern20 %München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg u.v.m.31.12.2027
Berlin15 % (gesamtes Stadtgebiet)Ganz Berlin31.12.2028
Hamburg15 % (gesamtes Stadtgebiet)Ganz Hamburg30.06.2027
Hessen20 %Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt u.a.25.11.2025
NRW20 %Köln, Düsseldorf, Bonn, Münster u.a.30.06.2025
Baden-Württemberg20 %Stuttgart, Freiburg, Heidelberg u.a.30.06.2025
Niedersachsen20 %Hannover, Braunschweig, Oldenburg u.a.31.12.2025
Sachsen20 %Dresden, Leipzig30.06.2025
Schleswig-Holstein20 %Kiel, Lübeck, Flensburg u.a.30.11.2027
Brandenburg20 %Potsdam u.a.31.12.2025
Bremen15 % (gesamtes Stadtgebiet)Bremen, Bremerhaven30.11.2025
Rheinland-Pfalz20 %Mainz, Trier09.10.2025
Thüringen20 %Jena, Erfurt30.09.2024
Mecklenburg-Vorpommern20 %Rostock, Greifswaldaktuell keine
Sachsen-Anhalt20 %keine Verordnung
Saarland20 %keine Verordnung

Stand: März 2026. Da die Verordnungen regelmäßig auslaufen und erneuert werden müssen, prüfen Sie den aktuellen Stand für Ihre Gemeinde.

Rechenbeispiel: Kappungsgrenze in der Praxis

Ausgangslage: Kaltmiete vor 3 Jahren: 800 €/Monat, aktuell: 880 €/Monat → bereits +10 % in 3 Jahren.

SzenarioMax. zulässige ErhöhungMax. neue Miete
20 % Kappungsgrenze800 × 20 % = 160 €960 € (noch 80 € Spielraum)
15 % Kappungsgrenze800 × 15 % = 120 €920 € (noch 40 € Spielraum)

Auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher liegt, darf die Miete nicht über die Kappungsgrenze hinaus erhöht werden.

Kappungsgrenze vs. Mietpreisbremse

RegelungAnwendungsbereichZiel
KappungsgrenzeBestandsmietverhältnisseBegrenzung der Mieterhöhungsgeschwindigkeit
MietpreisbremseNeuvermietungBegrenzung der Anfangsmiete

Beide Instrumente ergänzen sich: Die Mietpreisbremse schützt bei Neuvermietung, die Kappungsgrenze während des laufenden Mietverhältnisses.

Ausnahmen von der Kappungsgrenze

Die Kappungsgrenze gilt nicht bei:

  1. Indexmiete: VPI-gebundene Erhöhungen folgen eigenen Regeln → Indexmiete-Rechner
  2. Staffelmiete: Im Vertrag vereinbarte Steigerungen sind bindend
  3. Modernisierungsumlage: Modernisierungsbedingte Erhöhungen unterliegen eigenen Grenzen (8 % / 3 €-Kappung)
  4. Erstmalige Mietspiegel-Anpassung: Bei langfristig nicht erhöhten Mieten

Häufige Fragen

Wie berechne ich den 3-Jahres-Zeitraum? Maßgeblich ist die Miete, die vor genau 3 Jahren galt – also die Ausgangsmiete, von der aus die 20 % bzw. 15 % berechnet werden. Alle zwischenzeitlichen Erhöhungen werden zusammengezählt.

Gilt die Kappungsgrenze auch für Garagen und Stellplätze? Nein. Die Kappungsgrenze gilt nur für die Wohnraummiete. Garagen, Stellplätze und Gewerberäume sind ausgenommen.

Was passiert, wenn mein Vermieter die Kappungsgrenze überschreitet? Die Mieterhöhung ist dann nur bis zur Kappungsgrenze wirksam. Der darüber hinausgehende Teil ist unwirksam. Sie müssen aber trotzdem innerhalb von 2 Monaten reagieren.

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