Modernisierungsumlage

Die Modernisierungsumlage erlaubt es Vermietern, einen Teil der Modernisierungskosten auf die Miete umzulegen – maximal 8 % der Kosten pro Jahr, mit Kappungsgrenzen.

§§ 559, 559a–d BGB

Was ist die Modernisierungsumlage?

Die Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) erlaubt es Vermietern, einen Teil der Kosten für wertverbessernde Maßnahmen auf die Miete umzulegen. Seit 2019 beträgt der Umlagesatz maximal 8 % der umlagefähigen Kosten pro Jahr (zuvor 11 %).

Was zählt als Modernisierung?

Nicht jede Baumaßnahme berechtigt zur Mieterhöhung. Das Gesetz unterscheidet:

MaßnahmeUmlagefähig?Begründung
Wärmedämmung (Fassade, Dach, Kellerdecke)✓ JaEnergetische Modernisierung
Neue Fenster (Wärmeschutzverglasung)✓ JaEnergieeinsparung
Heizungstausch (z. B. auf Wärmepumpe)✓ Ja (10 % nach GEG)Gesetzl. Anforderung + Energieeinsparung
Aufzug-Einbau✓ JaWohnwertverbesserung
Balkonanbau✓ JaWohnwertverbesserung
Barrierefreier Umbau✓ JaWohnwertverbesserung
Rohrsanierung (Erneuerung)✗ NeinReine Instandhaltung
Dach-Reparatur (gleiche Ausstattung)✗ NeinReine Instandhaltung
Malerarbeiten Treppenhaus✗ NeinReine Instandhaltung

Faustregel: Wird die Wohnung besser als zuvor, ist es Modernisierung. Wird sie nur im gleichen Zustand erhalten, ist es Instandhaltung – und nicht umlagefähig.

Rechenbeispiel: Fassadendämmung

Ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten (je 75 m²) wird energetisch saniert:

PositionBetrag
Gesamtkosten Fassadendämmung120.000 €
− Fiktiver Instandhaltungsanteil (15 %)−18.000 €
− Öffentliche Fördermittel (KfW/BAFA)−25.000 €
= Umlagefähige Kosten77.000 €
Umlagesatz (8 % p. a.)6.160 €/a
Verteilung auf 8 WE (gleiche Größe)770 €/a pro WE
Monatliche Mieterhöhung pro Wohnung64,17 €
Mieterhöhung pro m²0,86 €

Kappungsgrenze

Innerhalb von 6 Jahren darf die Kaltmiete durch Modernisierungen um maximal steigen:

Bisherige KaltmieteMaximale Erhöhung in 6 Jahren
über 7,00 €/m²max. 3,00 €/m²
bis 7,00 €/m²max. 2,00 €/m²

Im Rechenbeispiel oben (0,86 €/m²) wäre die Kappungsgrenze also noch nicht erreicht – es wären weitere Modernisierungen möglich.

Heizungstausch nach GEG 2024 – Sonderregel

Für den Heizungstausch gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten seit 2024 abweichende Regeln:

MerkmalReguläre ModernisierungHeizungstausch nach GEG
Umlagesatz8 % p. a.10 % p. a.
Kappungsgrenze2–3 €/m²/6 Jahre0,50 €/m²/Monat
FördermittelMüssen abgezogen werdenMüssen abgezogen werden
Gesetzliche Grundlage§ 559 BGB§ 559e BGB (neu)

Diese Sonderregel soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen erleichtern und gleichzeitig Mieter vor übermäßiger Belastung schützen.

Ablauf einer Modernisierung für Mieter

Modernisierung: Pflicht-Ablauf für Vermieter 1. Ankündigung mind. 3 Monate vorher Art, Umfang, Dauer, Kosten § 555c BGB 2. Durchführung Mieter duldet (§ 555d) Mietminderung bei Baulärm Härteeinwand möglich 3. Mieterhöhung ab 3. Monat nach Erklärung Max. 8 % p.a. (10 % GEG) § 559 / § 559e BGB ⚠️ Ohne formgerechte Ankündigung ist die gesamte Mieterhöhung unwirksam!

Der Vermieter muss einen strengen formalen Ablauf einhalten:

Schritt 1: Modernisierungsankündigung

Der Vermieter muss mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich ankündigen (§ 555c BGB):

  • Art und Umfang der Maßnahme
  • Voraussichtlicher Beginn und Dauer
  • Erwartete Mieterhöhung (in Euro, nicht nur Prozent)
  • Hinweis auf Härteeinwand-Möglichkeit

Schritt 2: Duldungspflicht des Mieters

Der Mieter muss die Maßnahme grundsätzlich dulden (§ 555d BGB), es sei denn er macht einen Härteeinwand geltend.

Schritt 3: Mieterhöhung

Frühestens nach Abschluss der Arbeiten darf der Vermieter die Miete erhöhen (§ 559b BGB). Die Erhöhung gilt mit dem dritten Monat nach Zugang der Erklärung.

Rechte des Mieters

RechtRechtsgrundlageInhalt
Härteeinwand§ 555d Abs. 2 BGBDuldung verweigern bei unzumutbarer wirtschaftlicher Härte
Mietminderung bei Bauarbeiten§ 536 BGBMiete mindern, solange der Gebrauch erheblich beeinträchtigt ist
Sonderkündigungsrecht§ 555e BGBKündigung zum übernächsten Monatsende nach Ankündigung
Aufwendungsersatz§ 555a Abs. 3 BGBErsatz von Aufwendungen, die dem Mieter durch die Maßnahme entstehen

Härteeinwand – wichtige Frist: Der Mieter muss den Härteeinwand bis zum Ende des Monats, der auf den Zugang der Ankündigung folgt, schriftlich geltend machen. Versäumt er die Frist, ist der Einwand ausgeschlossen.

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