Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Es gibt drei Wege – mit jeweils eigenen Regeln und Grenzen.

§§ 557–559 BGB

Was ist eine Mieterhöhung?

Eine Mieterhöhung ist die einseitige Anhebung der Kaltmiete durch den Vermieter. Im deutschen Mietrecht ist sie nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Der Vermieter kann nicht beliebig erhöhen – es gelten strenge Regeln und Obergrenzen.

Die drei Wege der Mieterhöhung

1. Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

Der häufigste Weg. Der Vermieter erhöht die Miete auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete.

AnforderungDetails
BegründungMietspiegel, Sachverständigengutachten oder 3 Vergleichswohnungen
ObergrenzeOrtsübliche Vergleichsmiete
KappungsgrenzeMax. 20 % (bzw. 15 % in angespannten Märkten) in 3 Jahren
WartefristFrühestens 15 Monate nach letzter Erhöhung / Mietbeginn
FormSchriftliches Mieterhöhungsverlangen (Brief)
ZustimmungMieter muss zustimmen – Überlegungsfrist bis Ende des übernächsten Monats

2. Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB)

Nach einer wertverbessernden Baumaßnahme kann der Vermieter einen Teil der Kosten umlegen.

AnforderungDetails
VoraussetzungWertverbessernde Maßnahme (keine reine Instandhaltung!)
UmlagesatzMax. 8 % der umlagefähigen Kosten pro Jahr (10 % bei GEG-Heizungstausch)
KappungsgrenzeMax. 2–3 €/m² in 6 Jahren
Ankündigung3 Monate vor Beginn der Arbeiten (§ 555c BGB)
AbzügeInstandhaltungsanteil + Fördermittel müssen abgezogen werden
ZustimmungNicht erforderlich – einseitige Erklärung des Vermieters

Mehr Details: Modernisierungsumlage

3. Betriebskostenanpassung (§ 560 BGB)

Bei gestiegenen Betriebskosten kann der Vermieter die Vorauszahlungen anpassen.

AnforderungDetails
VoraussetzungTatsächlich gestiegene Betriebskosten (nachweisbar)
GrundlageLetzte Nebenkostenabrechnung
FormSchriftliche Erklärung mit Berechnung
ZustimmungNicht erforderlich

Übersicht: Welche Erhöhung wann?

§ 558 (Vergleichsmiete)§ 559 (Modernisierung)§ 560 (Betriebskosten)
BetrifftKaltmieteKaltmieteVorauszahlungen
Begründung nötig?Ja (Mietspiegel)Ja (Modernisierungsnachweis)Ja (Abrechnung)
Zustimmung des Mieters?JaNeinNein
Kappungsgrenze?15/20 % in 3 Jahren2–3 €/m² in 6 JahrenNein
Wartefrist?15 MonateNach Abschluss der ArbeitenNach jeder Abrechnung
Härteeinwand?NeinJaNein

Was tun bei einer Mieterhöhung?

Schritt 1: Formelle Prüfung

Ist das Erhöhungsschreiben formell korrekt? Prüfpunkte:

  • Ist es schriftlich (nicht nur mündlich/per Telefon)?
  • Ist ein Begründungsmittel beigefügt (Mietspiegel, Gutachten)?
  • Wird die Kappungsgrenze eingehalten?
  • Ist die Wartefrist (15 Monate) eingehalten?

Formfehler → Erhöhung unwirksam. Sie müssen nicht zustimmen.

Schritt 2: Inhaltliche Prüfung

  • Stimmt die angegebene Wohnfläche?
  • Ist die Einordnung im Mietspiegel korrekt (Wohnlage, Baujahr, Ausstattung)?
  • Wird die Kappungsgrenze eingehalten?

Schritt 3: Entscheidung

OptionFrist
ZustimmenBis Ende des übernächsten Monats nach Zugang
Teilweise zustimmenSoweit die Erhöhung berechtigt ist
AblehnenInnerhalb derselben Frist

Keine Reaktion = keine Zustimmung. Der Vermieter muss dann innerhalb von 3 Monaten Klage auf Zustimmung erheben, sonst verfällt das Erhöhungsverlangen.

Sonderregeln: Index- und Staffelmiete

Bei Indexmiete und Staffelmiete gelten andere Regeln:

  • Keine Mieterhöhung nach § 558 möglich (nur die vereinbarte Anpassung)
  • Modernisierungsumlage nur bei gesetzlicher Pflicht (z. B. GEG-Heizungstausch)
  • Betriebskostenanpassung bleibt möglich
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