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Nebenkosten-Check

Sind Ihre Betriebskosten zu hoch? Vergleichen Sie Ihre Nebenkosten mit dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes.

BetrKV März 2026
Wohnung
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Ihre Nebenkosten liegen im normalen Bereich.

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Hintergrundwissen

Was darf der Vermieter umlegen?

Nur die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgezählten 17 Kostenarten dürfen auf Mieter umgelegt werden. Nicht umlagefähig sind z.B. Verwaltungskosten, Reparaturkosten, Bankgebühren und seit 01.07.2024 auch Kabelanschlusskosten.

Betriebskosten im Überblick (Auswahl)

Kostenart Ø pro m²/Monat Umlagefähig
Heizung & Warmwasser 1,07 € Ja (BetrKV Nr. 4/6)
Wasser & Abwasser 0,38 € Ja (BetrKV Nr. 2/3)
Grundsteuer 0,19 € Ja (BetrKV Nr. 1)
Gebäudeversicherung 0,22 € Ja (BetrKV Nr. 13)
Müllabfuhr 0,17 € Ja (BetrKV Nr. 8)
Hauswart / Reinigung 0,18 € Ja (BetrKV Nr. 10/9)
Verwaltungskosten Nein
Reparaturen / Instandhaltung Nein
Kabelanschluss (seit 01.07.2024) Nein (Nebenkostenprivileg entfallen)

Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes

Abrechnungsfristen im Überblick

31.12. Abrechnungs- zeitraum endet 12 Monate Frist 31.12. Abrechnung muss vorliegen 12 Mon. Widerspruch 31.12. Letzte Frist Widerspruch § 556 Abs. 3 BGB – Verspätete Nachforderungen sind verwirkt

CO₂-Kostenaufteilung seit 2023

Seit Januar 2023 (CO2KostAufG) werden die CO₂-Kosten nach einem 10-Stufen-Modell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Maßgeblich ist die Energieeffizienz des Gebäudes:

  • Bei sehr effizienten Gebäuden (< 12 kg CO₂/m²/Jahr) trägt der Mieter 100 %
  • Bei durchschnittlichen Gebäuden (32–37 kg CO₂/m²/Jahr) zahlt der Vermieter 50 %
  • Bei sehr ineffizienten Gebäuden (> 52 kg CO₂/m²/Jahr) übernimmt der Vermieter 95 %
Wurde modernisiert? Prüfen Sie die Umlage!

Nach einer Modernisierung darf der Vermieter die Kosten nur begrenzt umlegen.

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Häufige Fragen

Was darf der Vermieter nicht umlegen?

Verwaltungskosten, Reparaturkosten, Bankgebühren, Instandhaltungsrücklagen und seit 01.07.2024 Kabelanschlusskosten sind nicht umlagefähig.

Wie lange habe ich für einen Widerspruch?

Sie haben 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit für einen Widerspruch. Die Abrechnung muss Ihnen innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden.

Was ist der CO2-Kostenaufteilungsanteil?

Seit Januar 2023 werden CO2-Kosten nach dem 10-Stufen-Modell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Beratung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Finanzberater.