Was ist eine Indexmiete?
Eine Indexmiete (§ 557b BGB) ist eine Vereinbarung im Mietvertrag, bei der die Miethöhe an den Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland gekoppelt wird. Steigt der VPI, darf der Vermieter die Miete proportional erhöhen — sinkt er, hat der Mieter Anspruch auf Senkung.
Voraussetzungen
Damit eine Indexmietvereinbarung wirksam ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag
- Bezugnahme auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland (anderer Index = unwirksam)
- Mindestens 12 Monate zwischen zwei Anpassungen
- Anpassung muss schriftlich erklärt werden (E-Mail reicht nicht)
Berechnung
Die Formel für die Indexmiete ist gesetzlich festgelegt:
Neue Miete = Alte Miete × (Neuer VPI ÷ Alter VPI)
Beispiel
| Ausgangslage | Wert |
|---|---|
| Ausgangsmiete | 900,00 € |
| VPI bei Vertragsbeginn | 111,1 |
| Aktueller VPI | 119,4 |
| VPI-Änderung | +7,47 % |
| Neue Miete | 967,27 € |
Indexmiete vs. Staffelmiete
| Merkmal | Indexmiete | Staffelmiete |
|---|---|---|
| Grundlage | VPI (variabel) | Feste Euro-Beträge |
| Planbarkeit | Gering | Hoch |
| Risiko für Mieter | Bei hoher Inflation hoch | Begrenzt |
| Über Vergleichsmiete | Ja, erlaubt | Ja, erlaubt |
| Rechtsgrundlage | § 557b BGB | § 557a BGB |
Wichtige Einschränkungen
- Während der Laufzeit einer Indexmiete sind keine anderen Mieterhöhungen zulässig — auch nicht über den Mietspiegel
- Ausnahme: Modernisierungsumlage bei gesetzlicher Pflicht (z. B. Energieeffizienz)
- Die Mietpreisbremse gilt nur für die Anfangsmiete, nicht für spätere Indexanpassungen
- Der VPI kann auch sinken — dann hat der Mieter Anspruch auf Mietminderung