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Wohnflächen-Rechner

Berechnen Sie die anrechenbare Wohnfläche nach WoFlV (Mietrecht) und vergleichen Sie mit der Grundfläche nach DIN 277.

WoFlV März 2026
Räume erfassen
RaumTypWoFlV
25,00 m²
16,00 m²
10,00 m²
6,00 m²
1,25 m²
Ergebnis
WoFlV (Wohnfläche)
58,25 m²
DIN 277 (Grundfläche)
62,00 m²
Differenz
3,75 m²

Anrechnungsfaktoren im Vergleich

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) definiert, welche Flächen zur Wohnfläche zählen. Im Gegensatz dazu misst die DIN 277 die volle Grundfläche. Im Mietrecht ist die WoFlV maßgeblich (BGH VIII ZR 210/04).

Flächentyp WoFlV DIN 277 Anmerkung
Wohnräume (> 2m Höhe) 100 % 100 % Identisch
Dachschräge 1–2m 50 % 100 % Nur WoFlV mindert
Dachschräge < 1m 0 % 100 % Nicht anrechenbar nach WoFlV
Balkon / Terrasse 25 % 100 % Bis 50 % bei hoher Qualität
Loggia 50 % 100 % Überdacht, aber offen
Wintergarten (beheizt) 100 % 100 % Identisch
Wintergarten (unbeheizt) 50 % 100 %
Keller / Spitzboden 0 % 100 % Kein Wohnraum nach WoFlV

Fehlerhafte Wohnfläche: Ihre Rechte

Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag vereinbarten Fläche ab, liegt ein Mangel vor (BGH VIII ZR 142/08). Die Folgen:

  • Mietminderung: Die Miete kann proportional zur Abweichung gemindert werden
  • Rückforderung: Überzahlte Miete kann für die Vergangenheit zurückgefordert werden (Verjährung: 3 Jahre)
  • Nebenkosten: Auch die Betriebskosten werden auf Basis der falschen Fläche zu hoch berechnet
Miete zu hoch?

Prüfen Sie die Mietpreisbremse mit Ihrer korrekten Wohnfläche.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?

Die WoFlV (Wohnflächenverordnung) ist im Mietrecht maßgeblich — Balkone zählen nur zu 25 %, Dachschrägen unter 2m zu 50 %, Keller gar nicht. DIN 277 misst die volle Grundfläche und wird im Kaufrecht/Architektur verwendet.

Warum ist die WoFlV-Fläche kleiner?

Weil Räume mit eingeschränkter Nutzbarkeit (Dachschrägen, Außenflächen, Keller) nur anteilig oder gar nicht angerechnet werden. Das schützt Mieter vor überhöhten Mietberechnungen.

Kann ich gegen eine falsche Wohnfläche vorgehen?

Ja. Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag genannten ab, kann die Miete entsprechend gemindert werden (BGH VIII ZR 142/08).

Welche Berechnungsmethode gilt für den Kaufvertrag?

Im Kaufvertrag gibt es keine gesetzliche Vorgabe zur Berechnungsmethode. Es kommt auf die vertragliche Vereinbarung an. Häufig wird DIN 277 verwendet. Achten Sie darauf, welche Methode im Exposé und im Kaufvertrag genannt wird.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Beratung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Finanzberater.