Unabhängig Kostenlos Datenschutzkonform

Staffelmiete-Rechner

Prüfen Sie Ihren Staffelmietvertrag nach § 557a BGB: Mietverlauf, Gesamtsteigerung und Vergleich mit der ortsüblichen Vergleichsmiete.

§ 557a BGB März 2026
Mietvertrag
€/Mon.
€/Mon.
Optional — für Vergleich mit Mietpreisbremse
Staffeln (jährliche Erhöhung)
JahrErhöhungNeue MieteKum. %
1
830,00 €3.75 %
2
860,00 €7.5 %
3
890,00 €11.25 %
4
920,00 €15 %
Ergebnis
Endmiete
920,00 €
Gesamtsteigerung
15 %
Ø pro Jahr
3.75 %
Endmiete liegt im Rahmen der Vergleichsmiete

Die Staffelmiete bleibt innerhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Was ist eine Staffelmiete?

Bei einer Staffelmiete vereinbaren Mieter und Vermieter bereits bei Vertragsschluss zukünftige Mieterhöhungen in festen Euro-Beträgen. Die Rechtsgrundlage bildet § 557a BGB. Während der Laufzeit sind keine weiteren Mieterhöhungen zulässig – weder nach Mietspiegel noch nach Modernisierung (Ausnahme: gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen nach GEG).

Gesetzliche Anforderungen

  • Erhöhung muss als fester Euro-Betrag angegeben sein – prozentuale Angaben sind nichtig
  • Mindestens 12 Monate zwischen zwei Staffeln (§ 557a Abs. 2 BGB)
  • Während der Staffelmiete sind keine weiteren Erhöhungen erlaubt
  • Die Mietpreisbremse begrenzt nur die Ausgangsmiete, nicht die Staffeln
  • Staffelmiete darf über die Vergleichsmiete steigen (BGH VIII ZR 60/19)

Staffelmiete vs. Indexmiete vs. reguläre Mieterhöhung

Merkmal Staffelmiete Indexmiete Vergleichsmiete
Rechtsgrundlage § 557a BGB § 557b BGB § 558 BGB
Erhöhung festgelegt bei Vertragsschluss VPI-Entwicklung Mietspiegel
Über Vergleichsmiete möglich Ja (BGH) Nein Nein
Mindestintervall 12 Monate 12 Monate 15 Monate
Andere Erhöhungen ausgeschlossen Ja Ja (außer GEG) Nein
Planungssicherheit Mieter Hoch Mittel (VPI-abhängig) Gering

Prüfschema: Ist Ihre Staffelmiete wirksam?

Staffelmietvertrag Feste Euro-Beträge angegeben? Ja Nein Mind. 12 Monate zwischen Staffeln? Ja Nein Ausgangsmiete ≤ VGL + 10 %? Ja Nein Staffelmiete wirksam Unwirksam Mietpreisbremse gilt nur für die Ausgangsmiete, nicht für die Staffeln
Alternative: Indexmiete berechnen

Vergleichen Sie die Staffelmiete mit einer VPI-gekoppelten Indexmiete – welche Variante ist günstiger?

Indexmiete berechnen

Häufige Fragen

Was ist eine Staffelmiete?

Bei einer Staffelmiete (§ 557a BGB) werden die Mietsteigerungen bereits bei Vertragsschluss festgelegt – als feste Euro-Beträge pro Staffel. Die Mietpreisbremse gilt trotzdem für die Ausgangsmiete.

Darf die Staffelmiete über die Vergleichsmiete steigen?

Ja. Anders als bei regulären Mieterhöhungen darf eine Staffelmiete über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgehen (BGH VIII ZR 60/19). Die Mietpreisbremse begrenzt nur die Anfangsmiete.

Sind prozentuale Staffeln zulässig?

Nein. § 557a Abs. 1 BGB verlangt, dass die Erhöhung als „bestimmten Betrag" angegeben wird. Prozentuale Angaben sind unwirksam – die Staffelklausel ist dann nichtig.

Wie oft darf die Miete steigen?

Zwischen zwei Staffeln muss mindestens 1 Jahr liegen. Kürzere Intervalle sind unwirksam.

Kann ich aus einem Staffelmietvertrag vorzeitig aussteigen?

Frühestens nach 4 Jahren kann der Mieter mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten (§ 573c BGB) ordentlich kündigen. Während der Staffelvereinbarung ist eine Kündigung nur beim Vermieter wegen Eigenbedarf oder schwerwiegender Pflichtverletzung möglich.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Beratung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Finanzberater.