Kaltmiete

Die Kaltmiete ist die reine Miete ohne Nebenkosten. Sie ist die Basis für Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Renditeberechnungen.

§ 535 BGB

Was ist die Kaltmiete?

Die Kaltmiete (auch Nettomiete oder Grundmiete) ist die reine Miete für die Nutzung der Wohnung – ohne jegliche Nebenkosten. Sie wird im Mietvertrag als Grundmiete vereinbart und ist die maßgebliche Bezugsgröße für nahezu alle mietrechtlichen Regelungen.

Kaltmiete vs. Warmmiete

MerkmalKaltmieteWarmmiete
DefinitionReine NutzungsmieteKaltmiete + alle Nebenkosten
Enthält BetriebskostenNeinJa (als Vorauszahlung)
Enthält HeizkostenNeinJa
Rechtliche Basis§ 535 BGBGesamtmiete
Mietpreisbremse✓ Bezugsgröße
Kappungsgrenze✓ Bezugsgröße
Mietspiegel✓ Bezugsgröße
Mietrendite✓ Kalkulationsbasis

Kaltmiete in deutschen Großstädten (2026)

Die Kaltmiete variiert stark nach Region und Lage. Durchschnittliche Angebotsmieten bei Neuvermietung (Median, alle Wohnungsgrößen):

StadtKaltmiete pro m²70-m²-Wohnung/Monat
München15,80 €1.106 €
Frankfurt am Main13,50 €945 €
Stuttgart12,90 €903 €
Hamburg12,20 €854 €
Berlin11,80 €826 €
Düsseldorf11,30 €791 €
Köln11,00 €770 €
Nürnberg10,20 €714 €
Leipzig7,80 €546 €
Dresden7,50 €525 €
Bundesdurchschnitt8,20 €574 €

Quelle: Angebotsmieten-Statistiken, gerundete Orientierungswerte (Stand: Anfang 2026). Die tatsächliche Miete hängt von Lage, Baujahr, Zustand und Ausstattung ab.

Von der Kaltmiete zur Warmmiete – Beispielrechnung

So setzt sich die monatliche Gesamtmiete einer 70-m²-Wohnung in einer deutschen Großstadt zusammen:

Positionpro m²Monatlich
Kaltmiete10,00 €700,00 €
+ kalte Betriebskosten1,80 €126,00 €
+ Heiz- und Warmwasserkosten1,20 €84,00 €
= Warmmiete13,00 €910,00 €

Die Betriebskosten-Vorauszahlung wird jährlich über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet. Nachzahlungen oder Guthaben sind möglich.

Kaltmiete und Mietspiegel

Der Mietspiegel (qualifiziert oder einfach) weist die ortsübliche Vergleichsmiete als Kaltmiete pro Quadratmeter aus. Er ist das zentrale Instrument für:

  • Mieterhöhungsverlangen (§ 558 BGB): Vermieter dürfen die Kaltmiete bis zur Vergleichsmiete anheben
  • Mietpreisbremse: Die zulässige Höchstmiete bei Neuvermietung orientiert sich am Mietspiegel
  • Kappungsgrenze: Die Kaltmiete darf innerhalb von 3 Jahren um max. 20 % (in angespannten Märkten: 15 %) steigen

Sonderformen: Indexmiete und Staffelmiete

MietformKaltmiete-AnpassungBesonderheit
Indexmiete (§ 557b BGB)Kopplung an den Verbraucherpreisindex (VPI)Automatische Anpassung an Inflation, kein Mietspiegel-Bezug
Staffelmiete (§ 557a BGB)Vorab festgelegte SteigerungenErhöhungszeitpunkte und -beträge stehen im Vertrag
Freie KaltmieteNach Mietspiegel / ZustimmungStandardmodell, Vermieter muss begründen

Bei Indexmiete und Staffelmiete sind weitere Mieterhöhungen ausgeschlossen – es gilt ausschließlich die vereinbarte Anpassungsregelung.

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