Mietspiegel

Der Mietspiegel zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete einer Gemeinde. Er wird für Mieterhöhungen, Mietpreisbremse und Kappungsgrenze als Referenz verwendet.

§§ 558c, 558d BGB

Was ist ein Mietspiegel?

Der Mietspiegel ist eine systematische Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (Kaltmiete) in einer Stadt oder Gemeinde. Er ist das zentrale Instrument im deutschen Mietrecht und dient als Grundlage für Mieterhöhungen, die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze.

Einfacher vs. qualifizierter Mietspiegel

MerkmalEinfacher MietspiegelQualifizierter Mietspiegel
Rechtsgrundlage§ 558c BGB§ 558d BGB
ErstellungVon Interessenvertretern (Mieterverein, Eigentümerverband)Wissenschaftlich nach anerkannten Methoden
BeweiskraftIndiz (Richter kann abweichen)Erhöhte Beweiskraft (Vermutung der Richtigkeit)
AktualisierungKeine VorgabeAlle 2 Jahre Anpassung, alle 4 Jahre Neuerhebung
PflichtKeineSeit 2022: Kommunen > 50.000 EW müssen erstellen

Seit der Reform 2022 (Mietspiegelreformgesetz) sind Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Gemeinden ab 100.000 Einwohnern müssen einen qualifizierten Mietspiegel vorlegen.

Wie liest man einen Mietspiegel?

Die Vergleichsmiete wird anhand folgender Wohnwertmerkmale bestimmt:

MerkmalEinfluss auf die Miete
WohnlageStärkster Faktor: einfach → mittel → gut → sehr gut
BaujahrNeuere Gebäude = tendenziell höhere Miete
WohnungsgrößeIn m², kleinere Wohnungen oft höherer m²-Preis
AusstattungBad/WC, Heizungsart, Balkon/Terrasse, Aufzug
Energetischer ZustandSeit Reform 2022: Energieeffizienz als Merkmal
ModernisierungsgradKüche, Fußboden, Fenster, Elektro

Beispiel: Ablesung aus dem Mietspiegel

Eine 65 m²-Wohnung, Baujahr 1975, mittlere Lage, Standardausstattung:

  1. Mietspiegel-Tabelle aufschlagen → Spalte „Baujahr 1965–1977” + Zeile „mittlere Lage”
  2. Ablesen: Spanne 8,20–10,80 €/m², Mittelwert 9,50 €/m²
  3. Ausstattungsmerkmale prüfen: Balkon (+), kein Aufzug (–), Zentralheizung (neutral)
  4. Ergebnis: Vergleichsmiete ca. 9,50 €/m²

Wofür brauche ich den Mietspiegel?

AnwendungWie wird er genutzt?
Mieterhöhung (§ 558 BGB)Vermieter muss Vergleichsmiete als Obergrenze nachweisen
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)Zulässige Miete bei Neuvermietung = Vergleichsmiete × 1,10
Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)Erhöhung nur bis zur Vergleichsmiete
Eigene MietprüfungMieter kann prüfen, ob die eigene Miete marktüblich ist

Wo finde ich meinen Mietspiegel?

  • Stadtverwaltung: Website der Gemeinde (Suchbegriff: „Mietspiegel + [Stadtname]”)
  • Mieterverein: Berät zur Anwendung, oft kostenlose Auskunft für Mitglieder
  • Online-Mietspiegelrechner: Einige Städte (z. B. München, Berlin) bieten interaktive Tools
  • Amtsgericht: Bei Streitigkeiten als Beweismittel

Grenzen des Mietspiegels

  • Nur Bestandsmieten: Der Mietspiegel bildet nur Mieten der letzten 6 Jahre ab, nicht das aktuelle Marktgeschehen
  • Keine Neubauten: Neubauten ab 2014 sind nicht erfasst (bei der Mietpreisbremse sind sie ohnehin ausgenommen)
  • Regionale Verfügbarkeit: Nicht alle Gemeinden haben einen Mietspiegel – dort gelten alternativ Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen

Mietspiegelreform 2022: Was gilt 2026?

Seit dem 01.07.2022 ist die Mietspiegelreform in Kraft, die bedeutende Änderungen für den Mietmarkt gebracht hat:

Pflicht zum Mietspiegel für größere Städte

  • Gemeinden ab 50.000 Einwohnern sind verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.
  • In der Praxis haben viele Städte ihren Mietspiegel seit 2023 aktualisiert – achten Sie auf das Veröffentlichungsdatum.

Qualifizierter vs. einfacher Mietspiegel

  • Qualifizierte Mietspiegel (nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt) haben vor Gericht eine Vermutungswirkung – der Vermieter muss abweichende Mieten begründen.
  • Einfache Mietspiegel dienen nur als Orientierung und können vor Gericht angefochten werden.

Energetischer Zustand als neues Merkmal

Eine wichtige Neuerung: Die Energieeffizienz der Wohnung wird zunehmend als Merkmal in Mietspiegeln berücksichtigt. Wohnungen mit schlechter Energieeffizienz (z. B. Energieklasse F–H) können niedrigere Vergleichsmieten haben, während gut sanierte Wohnungen (Klasse A–C) höhere Mieten rechtfertigen.

Miete zu hoch? Prüfen Sie mit dem Mietpreisbremse-Check, ob Ihre Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % überschreitet. Die Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverhältnissen bietet zusätzlichen Schutz.

Zurück zum Lexikon