Mieterhöhung prüfen – Ist sie rechtens?

Mieterhöhung prüfen: Checkliste für Mieter – Kappungsgrenze, Vergleichsmiete, Modernisierung, Indexmiete und Staffelmiete richtig einschätzen und bei Verstößen handeln.

Eine Mieterhöhung im Briefkasten – das sorgt bei den meisten Mietern für Unbehagen. Doch nicht jede Mieterhöhung ist rechtmäßig. Prüfen Sie mit unserer Checkliste, ob die Erhöhung Ihres Vermieters den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

TLDR: Eine Mieterhöhung muss bestimmte formelle und materielle Voraussetzungen erfüllen: Begründung, Einhaltung der Kappungsgrenze, Wartefrist und Vergleichsmiete-Grenze. Bei Verstößen können Sie widersprechen.

Nahaufnahme eines Mietvertrags und eines Mieterhöhungsschreibens auf einem Tisch

Die 5 Arten der Mieterhöhung

ArtRechtsgrundlageHäufigkeitMieter-Zustimmung
Vergleichsmiete§ 558 BGBMax. alle 15 MonateJa, innerhalb 2 Monaten
Modernisierung§ 559 BGBNach ModernisierungNein (automatisch)
Staffelmiete§ 557a BGBLaut VertragNein (vertraglich)
Indexmiete§ 557b BGBBei VPI-ÄnderungNein (automatisch)
Betriebskosten§ 560 BGBNach AbrechnungNein (automatisch)

Prüfschema: Mieterhöhung zur Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

Schritt 1: Formelle Prüfung

  • Schriftform: Das Erhöhungsverlangen muss schriftlich erfolgen (auch per E-Mail möglich seit BGH 2020)
  • Begründung: Es muss eine der folgenden Begründungen enthalten:
    • Verweis auf den qualifizierten Mietspiegel
    • Drei Vergleichswohnungen
    • Sachverständigengutachten
    • Mietdatenbank
  • Alle Mieter adressiert: Bei mehreren Mietern müssen alle angeschrieben werden
  • Absender korrekt: Vermieter oder bevollmächtigte Hausverwaltung

Schritt 2: Wartefrist prüfen

  • 15 Monate seit Einzug oder letzter Mieterhöhung vergangen?
  • Keine andere Art der Mieterhöhung (Index/Staffel) im Vertrag vereinbart?

Schritt 3: Kappungsgrenze prüfen

Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 % (bzw. 15 % in angespannten Wohnungsmärkten) steigen:

AusgangslageKappung 20 %Kappung 15 %
Miete vor 3 Jahren: 8,00 €/m²Max. 9,60 €/m²Max. 9,20 €/m²
Miete vor 3 Jahren: 10,00 €/m²Max. 12,00 €/m²Max. 11,50 €/m²
Miete vor 3 Jahren: 12,00 €/m²Max. 14,40 €/m²Max. 13,80 €/m²

Schritt 4: Ortsübliche Vergleichsmiete prüfen

Die Miete darf nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (gem. Mietspiegel) steigen. Prüfen Sie:

  • Ist der angegebene Mietspiegelwert korrekt für Ihre Wohnlage, Baujahr und Ausstattung?
  • Wurden Zu- und Abschläge richtig berechnet?
  • Ist der Mietspiegel noch aktuell (max. 4 Jahre alt)?

Sonderfälle: Modernisierungs-Mieterhöhung (§ 559 BGB)

Nach einer Modernisierung darf der Vermieter die Kosten anteilig auf die Miete umlegen:

Berechnung

Jahresmiethöhung = Modernisierungskosten × 8 % ÷ 12

Berechnungsbeispiel

PositionBetrag
Kosten neue Außendämmung60.000 €
Haus mit 6 Wohnungen
Anteil Ihrer Wohnung (nach m²)10.000 €
Jährliche Umlage (8 %)800 €
Monatliche Mieterhöhung66,67 €

Was NICHT zur Modernisierung zählt

  • ❌ Reine Instandhaltung/Reparaturen
  • ❌ Schönheitsreparaturen
  • ❌ Luxussanierungen ohne Energieeinsparung

Modernisierungsumlage berechnen →

Staffelmiete und Indexmiete prüfen

Staffelmiete (§ 557a BGB)

Bei einer Staffelmiete sind die Mieterhöhungen im Vertrag festgelegt:

  • Betrag und Zeitpunkt jeder Staffel müssen klar definiert sein
  • Die Staffelmiete muss für mindestens 12 Monate zwischen den Stufen gelten
  • Keine zusätzliche Mieterhöhung (zur Vergleichsmiete) möglich

Staffelmiete prüfen →

Indexmiete (§ 557b BGB)

Bei einer Indexmiete ist die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt:

  • Die Erhöhung muss dem VPI-Anstieg entsprechen
  • Es muss mindestens 12 Monate seit der letzten Indexanpassung vergangen sein
  • Der Vermieter muss die Berechnung offenlegen

Indexmiete berechnen →

Was tun bei unberechtigter Mieterhöhung?

Ihre Optionen als Mieter

  1. Zustimmung verweigern: Sie haben 2 Monate Überlegungsfrist – nutzen Sie diese
  2. Teilzustimmung: Sie können einer niedrigeren Erhöhung zustimmen (z. B. bis zur korrekten Vergleichsmiete)
  3. Schriftlich widersprechen: Konkreten Fehler benennen
  4. Mieterverein einschalten: Rechtliche Prüfung und ggf. Vertretung

Was passiert bei Nicht-Zustimmung?

Wenn Sie nicht zustimmen, hat der Vermieter 3 Monate Zeit, auf Zustimmung zu klagen (Amtsgericht). Bis zum rechtskräftigen Urteil zahlen Sie die alte Miete weiter.

Sonderkündigungsrecht

Bei einer Mieterhöhung zur Vergleichsmiete haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB): Sie können bis zum Ende des 2. Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens zum Ende des übernächsten Monats kündigen.

Häufige Fehler bei Mieterhöhungen

FehlerKonsequenz
Falscher oder veralteter MietspiegelErhöhung kann unwirksam sein
Falsche WohnflächenberechnungMieterhöhung auf falscher Basis
Kappungsgrenze nicht beachtetErhöhung teilweise unwirksam
Wartefrist nicht eingehaltenFormell unwirksam
Nicht alle Mieter angeschriebenFormell unwirksam
Modernisierung mit Reparatur vermischtMieteranteil zu hoch

Aktuelle Entwicklung: Mietrecht-II-Reform (Stand März 2026)

Frau vergleicht Mietvertrag und Mieterhöhungserklärung am Schreibtisch

Der Referentenentwurf „Mietrecht II” des BMJV (Februar 2026) sieht wichtige Änderungen vor:

Geplante ÄnderungAuswirkung für Mieter
Indexmieten-DeckelungMax. 3,5 % pro Jahr in angespannten Märkten
MöblierungszuschlagTransparenzpflicht, max. 5 % des Grundmietwerts
KurzzeitmietverträgeMax. 6 Monate Befristung
SchonfristzahlungAuch bei ordentlicher Kündigung möglich
MietpreisbremseVerlängert bis 2029 (bereits in Kraft)

Hinweis: Es handelt sich um einen Referentenentwurf. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich.

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