Restschuld

Die Restschuld ist der noch nicht getilgte Teil eines Immobiliendarlehens. Sie bestimmt die Höhe der Anschlussfinanzierung und das Zinsänderungsrisiko.

§ 489 BGB

Was ist die Restschuld?

Die Restschuld ist der Betrag eines Immobiliendarlehens, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt ist. Sie ist das Gegenstück zur bereits geleisteten Tilgung und sinkt mit jeder Monatsrate – allerdings anfangs nur langsam, da der Großteil der Rate aus Zinsen besteht.

Die Restschuld im Annuitätendarlehen

Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die Monatsrate konstant, aber das Verhältnis von Zins- und Tilgungsanteil verschiebt sich über die Laufzeit:

Restschuld-Entwicklung (250.000 €, 3,5 % Zins, 2 % Tilgung) 250k 190k 120k 50k 250.000 198.000 138.000 68.000 Start 10 J. 15 J. 20 J. 28 J. Zinsbindungsende

Restschuld bei verschiedenen Tilgungssätzen

Die anfängliche Tilgung hat einen enormen Einfluss auf die Restschuld bei Zinsbindungsende:

Darlehen: 300.000 €, Sollzins 3,5 %

Anfängliche TilgungMonatsrateRestschuld nach 10 J.Restschuld nach 15 J.Restschuld nach 20 J.
1 %1.125 €261.000 €234.000 €197.000 €
2 %1.375 €228.000 €183.000 €122.000 €
3 %1.625 €195.000 €132.000 €47.000 €
4 %1.875 €162.000 €81.000 €0 €

Faustregel: Jeder Prozentpunkt mehr Tilgung reduziert die Restschuld nach 10 Jahren um ca. 33.000 € und spart über die Gesamtlaufzeit fünfstellige Zinsbeträge.

Warum ist die Restschuld so wichtig?

Die Höhe der Restschuld bei Zinsbindungsende bestimmt das Zinsänderungsrisiko:

SzenarioRestschuldZinsdifferenz bei AnschlussfinanzierungMehrbelastung/Monat
Niedriger Restschuld80.000 €+2 % (z. B. 3,5 → 5,5 %)+133 €/Monat
Mittlere Restschuld180.000 €+2 %+300 €/Monat
Hohe Restschuld250.000 €+2 %+417 €/Monat

Strategien zur Restschuld-Reduktion

  1. Höhere anfängliche Tilgung wählen – Mindestens 2 %, besser 3 % im aktuellen Zinsumfeld
  2. Sondertilgungen nutzen – Jährlich 5–10 % des Darlehens zusätzlich tilgen
  3. Längere Zinsbindung – Bei Ablauf ist die Restschuld bereits niedriger
  4. Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB) – Nach 10 Jahren kostenlos umschulden und ggf. Rate erhöhen

Restschuld und Anschlussfinanzierung

Am Ende der Zinsbindung muss die verbleibende Restschuld über eine Anschlussfinanzierung weiterfinanziert werden. Drei Wege stehen offen: Prolongation bei der bisherigen Bank, Umschuldung zu einer neuen Bank, oder frühzeitige Zinssicherung per Forward-Darlehen.

Tipp: Beginnen Sie spätestens 12 Monate vor Zinsbindungsende mit dem Vergleich von Anschlussfinanzierungen. Bei steigenden Zinsen kann ein Forward-Darlehen bis zu 5 Jahre im Voraus abgeschlossen werden.

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