Notarkosten beim Hauskauf: Was kostet der Notar wirklich?

Notarkosten beim Immobilienkauf berechnen: Gebührentabelle nach GNotKG, typische Kostenpunkte, Sparoptionen und häufige Fehler bei der Beurkundung.

Beim Immobilienkauf ist der Gang zum Notar gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Die Notarkosten machen zusammen mit den Grundbuchgebühren rund 2 % des Kaufpreises aus – bei einer 400.000-€-Immobilie also ca. 8.000 €.

TLDR: Notarkosten beim Hauskauf betragen 1,0–1,5 % des Kaufpreises plus 0,5 % Grundbuchkosten. Sie sind gesetzlich geregelt (GNotKG) und nicht verhandelbar. Einsparen lässt sich nur bei optionalen Leistungen.

Notarbüro mit juristischen Fachbüchern und Dokumenten auf dem Schreibtisch

Was macht der Notar beim Immobilienkauf?

Der Notar übernimmt beim Immobilienerwerb folgende Aufgaben:

  1. Kaufvertragsentwurf erstellen und beiden Parteien zur Prüfung zusenden (14-Tage-Frist)
  2. Beurkundung des Kaufvertrags im Termin
  3. Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lassen
  4. Vorkaufsrecht der Gemeinde anfragen (§ 28 BauGB)
  5. Finanzamt benachrichtigen (für die Grunderwerbsteuer)
  6. Grundschuld eintragen, wenn der Käufer finanziert
  7. Eigentumsumschreibung veranlassen nach Kaufpreiszahlung
  8. Löschungsbewilligungen für alte Grundschulden einholen

Notarkosten-Tabelle: Was kostet wie viel?

Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert (= Kaufpreis) gemäß GNotKG:

KaufpreisNotar (ca.)Grundbuch (ca.)Gesamt
150.000 €1.400 €600 €2.000 €
200.000 €1.700 €750 €2.450 €
250.000 €2.000 €900 €2.900 €
300.000 €2.300 €1.050 €3.350 €
400.000 €2.900 €1.400 €4.300 €
500.000 €3.500 €1.750 €5.250 €
750.000 €4.800 €2.500 €7.300 €

Hinweis: Gerundete Richtwerte. Die exakte Berechnung erfolgt nach der Gebührentabelle B des GNotKG. Das GNotKG wurde zum 01.01.2026 in den §§ 81, 83 und 137 geändert (ZStrWuPRÄndG). Bereits zum 01.06.2025 gab es Anpassungen bei spezifischen Gebühren.

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Aufschlüsselung: Wohin fließen die Notar-Euro?

Notarkosten-Aufschlüsselung (Kaufpreis: 300.000 €) Beurkundung: 1.270 € (2,0-fache Gebühr) Vollzug + Betreuung: 317 € (0,5-fach) Grundbucheintragung: 635 € (1,0-fach) Grundschuld (240k): 535 € (zusätzlich) Notaranderkonto: 750 € (optional, selten nötig) 💰 Gesamt ohne NK 2.757 € 📊 + Grundbuch 3.392 €

Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-fache Gebühr)

Die Hauptgebühr für die notarielle Beurkundung. Sie richtet sich nach dem Kaufpreis und der Gebührentabelle B des GNotKG. Bei 300.000 € Kaufpreis sind dies ca. 1.270 € (2,0 × 635 €).

Vollzug und Betreuung (0,5-fache Gebühr)

Für die Abwicklung des Kaufvertrags: Anfragen beim Grundbuchamt, Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde, Benachrichtigung des Finanzamts. Ca. 317 € bei 300.000 € Kaufpreis.

Grundbucheintragung (1,0-fache Gebühr)

Die Gebühr des Grundbuchamts (Amtsgericht) für die Eigentumsumschreibung. Bei 300.000 €: ca. 635 €.

Grundschuldeintragung (zusätzlich)

Wenn der Käufer mit Bankdarlehen finanziert, fällt eine weitere Grundschuldeintragung an. Diese wird nach dem Grundschuldbetrag (= Darlehenssumme) berechnet. Bei 240.000 € Grundschuld: ca. 535 € zusätzlich.

Optionales Notaranderkonto

Ein separates Treuhandkonto, über das der Kaufpreis abgewickelt wird. Kosten: ca. 0,25 % des Kaufpreises (750 € bei 300.000 €). In der Praxis wird dies heute selten genutzt – die meisten Käufe werden per Direktzahlung abgewickelt.

Häufige Fehler bei den Notarkosten

❌ Fehler 1: Einen „günstigen Notar” suchen

Alle Notare berechnen identische Gebühren nach GNotKG. Es gibt keinen Preiswettbewerb. Wählen Sie den Notar nach Erreichbarkeit, Erfahrung und Kommunikation – nicht nach Preis.

❌ Fehler 2: Grundschuld-Kosten nicht einkalkulieren

Viele Käufer rechnen nur mit Kaufvertrags-Kosten und vergessen die Grundschuldeintragung (weitere 500–1.000 €). Planen Sie immer die Finanzierungskosten ein.

❌ Fehler 3: Vorkaufsrecht der Gemeinde ignorieren

In manchen städtischen Gebieten hat die Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Der Notar muss dies anfragen – das kann den Kaufprozess um 2–4 Wochen verlängern.

❌ Fehler 4: Unnötiges Notaranderkonto

Das Notaranderkonto verursacht zusätzliche Kosten von bis zu 1.000 €. In den meisten Fällen ist eine Direktzahlung an den Verkäufer nach erfüllten Kaufvertragsbedingungen sicherer und günstiger.

Spartipps: So reduzieren Sie die Notar-Nebenkosten

  1. Grundschuld ohne Brief eintragen lassen – spart Grundbuchkosten (kein Grundschuldbrief = geringere Gebühren)
  2. Auf Notaranderkonto verzichten – Direktzahlung ist Standard und spart 0,25 % des Kaufpreises
  3. Vollmachten bündeln – mehrere Beurkundungen am selben Tag können Fahrt- und Nebenkosten sparen
  4. Bestehende Grundschuld übernehmen – bei manchen Anschlussfinanzierungen kann die bestehende Grundschuld des Verkäufers abgetreten werden (spart Löschung + Neueintragung)

Der zeitliche Ablauf: Wann fallen Notarkosten an?

Nahaufnahme einer Unterschrift auf einem notariellen Dokument

ZeitpunktTätigkeitKostenentstehung
Vor BeurkundungVertragsentwurf + Prüfungsfrist (14 Tage)Keine Kosten (es sei denn, Sie treten zurück)
Bei BeurkundungUnterschrift + BeurkundungNotargebühr wird fällig
2–4 Wochen danachAuflassungsvormerkungGrundbuchgebühr teilweise fällig
Nach GrESt-ZahlungEigentumsumschreibungRestliche Grundbuchgebühr

Wichtig: Wenn Sie den Notartermin wahrnehmen und den Kaufvertrag beurkunden lassen, sind Sie zahlungspflichtig – auch wenn der Kauf später scheitert. Prüfen Sie den Vertragsentwurf daher gründlich vor dem Termin.

Notarkosten bei Kapitalanlage-Immobilien

Bei vermieteten Immobilien können Notarkosten als Anschaffungsnebenkosten steuerlich geltend gemacht werden. Sie werden dem Gebäude zugeordnet und über die AfA-Nutzungsdauer (50 Jahre) abgeschrieben. Das gilt auch für Grundbuchkosten und die Grundschuldeintragung.

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