Kaufnebenkosten

Kaufnebenkosten sind die zusätzlichen Kosten beim Immobilienkauf neben dem Kaufpreis – Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler. Sie betragen 7–15 % des Kaufpreises.

GrEStG, GNotKG, § 656a–656d BGB

Was sind Kaufnebenkosten?

Kaufnebenkosten sind alle Kosten, die beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Sie betragen je nach Bundesland und Maklerbeteiligung zwischen 7 % und 15 % des Kaufpreises und müssen in der Regel komplett aus dem Eigenkapital finanziert werden – Banken finanzieren diese Kosten in der Regel nicht mit.

Die vier Bestandteile im Detail

1. Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %)

Der größte Einzelposten. Der Steuersatz ist Ländersache und variiert erheblich. Sie wird auf den Kaufpreis abzüglich beweglicher Gegenstände erhoben und muss vor der Eigentumsumschreibung bezahlt werden. ➜ Siehe Grunderwerbsteuer

2. Notarkosten (~1,0–1,5 %)

Die Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind nicht verhandelbar. Sie umfassen:

  • Beurkundung des Kaufvertrags
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Abwicklung des Kaufpreises (ggf. über Notaranderkonto)
  • Betreuungstätigkeiten (Löschungsbewilligungen, Vorkaufsrechtsanfragen)

3. Grundbuchkosten (~0,5 %)

Gebühren für das Amtsgericht (Grundbuchamt) zur Eintragung des neuen Eigentümers und ggf. der Grundschuld. Ebenfalls nach GNotKG berechnet.

4. Maklerprovision (0–3,57 %)

Seit dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten (23.12.2020) gilt bei Wohnimmobilien (§ 656c BGB):

  • Der Verkäufer muss mindestens die Hälfte der Provision tragen
  • Der Käufer zahlt maximal die Hälfte, d. h. max. 3,57 % (inkl. MwSt.)
  • Wurde kein Makler eingeschaltet, entfallen diese Kosten vollständig

Kaufnebenkosten im Bundesland-Vergleich

Die Gesamtbelastung variiert erheblich – bei einem Kaufpreis von 400.000 € mit Makler:

BundeslandGrESt-SatzGrEStNotar + GrundbuchMakler (Käufer)Gesamt% vom KP
Bayern3,5 %14.000 €8.000 €14.280 €36.280 €9,1 %
Baden-Württemberg5,0 %20.000 €8.000 €14.280 €42.280 €10,6 %
Hamburg5,5 %22.000 €8.000 €14.280 €44.280 €11,1 %
Berlin6,0 %24.000 €8.000 €14.280 €46.280 €11,6 %
NRW6,5 %26.000 €8.000 €14.280 €48.280 €12,1 %
Brandenburg6,5 %26.000 €8.000 €14.280 €48.280 €12,1 %

Ersparnis ohne Makler: Fällt die Maklerprovision weg, sinken die Nebenkosten um ca. 3,5 Prozentpunkte – in Bayern dann nur noch ca. 5,5 %.

Der Ablauf: Vom Kaufvertrag bis zum Grundbuch

Der Prozess der Kaufabwicklung erstreckt sich in der Regel über 3–6 Monate:

Kaufabwicklung: Vom Notartermin bis zum Grundbuch 1 Notartermin Beurkundung 2 Auflassungs- vormerkung 2–4 Wo. 3 GrESt-Bescheid vom Finanzamt 2–8 Wo. 4 Kaufpreis- zahlung sofort 5 Unbedenklich- keitsbescheini. 2–4 Wo. 6 Eigentums- umschreibung 4–8 Wo. Wann fallen welche Kosten an? Bei Beurkundung Notargebühren fällig Nach Bescheid Grunderwerbsteuer Bei Übergabe Makler (falls vereinbart) Gesamtdauer: ca. 3–6 Monate vom Notartermin bis zur Grundbucheintragung

Wichtig zu wissen

  • Kaufnebenkosten sind kein Bestandteil des Darlehens – Sie brauchen dieses Geld als Eigenkapital
  • Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt (GNotKG) und nicht verhandelbar
  • Die Maklerprovision ist seit dem 23.12.2020 bei Wohnimmobilien hälftig aufzuteilen
  • Kaufnebenkosten sind keine Anschaffungskosten im steuerlichen Sinne bei Selbstnutzung – bei Kapitalanlage allerdings absetzbar

Spartipps

  1. Ohne Makler kaufen: Privatangebote auf Portalen suchen, Bauträger kaufen direkt
  2. Bewegliche Gegenstände separat ausweisen: Einbauküche, Markise, Sauna separat im Kaufvertrag auflisten – spart Grunderwerbsteuer
  3. Bundesland vergleichen: Der Unterschied Bayern (3,5 %) vs. NRW (6,5 %) beträgt bei 400.000 € allein 12.000 € an Grunderwerbsteuer
  4. Instandhaltungsrücklage abziehen: Bei Eigentumswohnungen kann der anteilige Bestand der Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis abgezogen werden
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