Was ist die KfW-Förderung?
Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die staatliche Förderbank Deutschlands. Sie vergibt im Auftrag des Bundes zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für energieeffizientes Bauen, Sanieren und den Heizungstausch. Die Förderung ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimaschutzpolitik und reduziert die Kosten für Immobilienbesitzer erheblich.
Die wichtigsten Förderprogramme (Stand 2026)
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
| Programm | KfW-Nr. | Förderziel | Förderart |
|---|---|---|---|
| BEG Wohngebäude | 261 | Neubau/Komplettsanierung zum Effizienzhaus | Darlehen bis 120.000 € (150.000 € mit EE/NH-Klasse) + Tilgungszuschuss |
| BEG Einzelmaßnahmen (Heizung) | 458 | Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellet, Fernwärme) | Zuschuss bis 70 % |
| BEG Einzelmaßnahmen (Hülle/Technik) | — | Dämmung, Fenster, Lüftung | BAFA-Zuschuss 15–20 % |
| KfW-Wohneigentumsprogramm | 124 | Erwerb / Neubau selbstgenutztes Wohneigentum | Darlehen bis 100.000 € |
| Klimafreundlicher Neubau | 297/298 | Neubau mit QNG-Siegel | Darlehen bis 150.000 € |
Heizungsförderung (seit 2024)
Die Heizungsförderung wurde 2024 grundlegend umgestaltet:
| Förderkomponente | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Umstieg auf erneuerbare Heizung |
| Einkommensbonus | +30 % | Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € brutto |
| Geschwindigkeitsbonus | +20 % | Tausch funktionstüchtiger Öl-/Gasheizung vor 2027 |
| Effizienzbonus | +5 % | Besonders effiziente Wärmepumpe (natürliches Kältemittel) |
| Maximale Förderung | 70 % | Kumulierung möglich (Deckel: 70 % von max. 30.000 €) |
Maximaler Zuschuss: Bei 30.000 € förderfähigen Kosten und 70 % Förderung = 21.000 € Zuschuss. Jeder zusätzliche Prozentpunkt zählt!
Rechenbeispiel: Heizungstausch mit KfW-Förderung
| Position | Berechnung |
|---|---|
| Einbau Wärmepumpe (Kosten) | 28.000 € |
| Grundförderung (30 %) | −8.400 € |
| Geschwindigkeitsbonus (20 %) | −5.600 € |
| Eigenanteil | 14.000 € |
| Ohne Förderung: Eigenanteil | 28.000 € |
| Ersparnis durch KfW | 14.000 € (50 %) |
KfW-Förderung und Modernisierungsumlage
Für Vermieter gilt eine wichtige Abzugsregel: Erhaltene Fördermittel müssen von den Modernisierungskosten abgezogen werden, bevor die Modernisierungsumlage berechnet wird (§ 559a BGB).
| Position | Ohne Förderung | Mit Förderung |
|---|---|---|
| Kosten Wärmepumpe | 28.000 € | 28.000 € |
| − KfW-Zuschuss | — | −14.000 € |
| − Instandhaltungsanteil (15 %) | −4.200 € | −4.200 € |
| = Umlagefähige Kosten | 23.800 € | 9.800 € |
| Jährliche Umlage (10 % GEG) | 2.380 € | 980 € |
| Monatliche Mieterhöhung (75 m²) | 16,53 €/m² | 5,44 €/m² |
Antragstellung: Schritt für Schritt
- Vor Beginn der Maßnahme – Förderantrag stellen (bei KfW oder BAFA)
- Energieeffizienz-Experte einschalten – Fachplanung und Bestätigung (dena-Liste)
- Antrag genehmigt – Erst dann Aufträge an Handwerker vergeben
- Maßnahme durchführen lassen
- Verwendungsnachweis einreichen – Rechnungen + Bestätigung des Experten
- Zuschuss erhalten oder Tilgungszuschuss wird dem Darlehen gutgeschrieben
Achtung: Wer vor der Antragstellung mit der Maßnahme beginnt (z. B. Handwerkervertrag unterschreibt), verliert den Förderanspruch! Nur bei Heizungs-Havarie gibt es eine Ausnahme mit nachträglicher Antragsmöglichkeit.
Kombinationsmöglichkeiten
| Kombination | Erlaubt? |
|---|---|
| KfW + BAFA-Zuschuss | ❌ Nicht für dieselbe Maßnahme |
| KfW + AfA | ✅ Ja (Förderung wird von AfA-Bemessungsgrundlage abgezogen) |
| KfW + Landesförderung | ✅ Ja (z. B. Bayerisches Förderprogramm) |
| KfW + kommunale Förderung | ✅ Ja (max. 60 % kumuliert) |
| KfW + Steuerermäßigung § 35c EStG | ❌ Nicht für dieselbe Maßnahme |