Umlagefähige Kosten

Umlagefähige Kosten sind die Betriebskosten, die der Vermieter gemäß BetrKV auf den Mieter umlegen darf – und nur diese. Alle anderen Kosten trägt der Vermieter.

§ 556 BGB, BetrKV

Was sind umlagefähige Kosten?

Umlagefähige Kosten sind die Betriebskosten, die der Vermieter gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf den Mieter umlegen darf. Die Umlagefähigkeit hat zwei Voraussetzungen:

  1. Die Kostenart muss in der BetrKV abschließend aufgelistet sein
  2. Die Umlage muss im Mietvertrag vereinbart sein

Umlagefähig vs. nicht umlagefähig

Die Abgrenzung ist in der Praxis die häufigste Fehlerquelle bei der Nebenkostenabrechnung:

✅ Umlagefähig (BetrKV)❌ Nicht umlagefähig
GrundsteuerVerwaltungskosten (Hausverwaltung)
WasserversorgungReparaturen (Klempner, Elektriker)
Entwässerung / AbwasserInstandhaltung (Dachreparatur, Fassade)
Heizung + WarmwasserBankgebühren für Mietkonten
Aufzug (Betrieb + Wartung!)Rechtsanwaltskosten
StraßenreinigungLeerstandskosten
MüllabfuhrSteuerberatungskosten
Gebäudereinigung (Treppenhaus)Eigenleistungen des Vermieters (> marktübliche Vergütung)
GartenpflegeErstmalige Anschaffungen (z. B. erstmaliger Rasenroboter)
Beleuchtung (Gemeinschaftsflächen)Kabelanschluss (seit 01.07.2024)
SchornsteinreinigungEinmalige Kosten (Gutachten, Vermessung)
Sach- und HaftpflichtversicherungRechtsschutzversicherung des Vermieters
Hauswart (nur laufende Kosten!)Mietausfall-Versicherung
Wascheinrichtungen (Betrieb)AfA (Abschreibung)
Sonstige Betriebskosten*Finanzierungskosten (Zinsen, Tilgung)

*„Sonstige Betriebskosten” (Nr. 17 BetrKV) dürfen nur umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag konkret benannt sind (z. B. Dachrinnenreinigung, Wartung Rauchwarnmelder).

Die drei wichtigsten Prüfregeln

1. Wartung ≠ Reparatur

Wartung (umlagefähig)Reparatur (nicht umlagefähig)
Jährliche HeizungswartungAustausch eines defekten Brenners
Aufzugs-TÜV-PrüfungReparatur der Aufzugssteuerung
SchornsteinfegerKaminneubau

2. Hauswart: Nur laufende Tätigkeiten

Der Hauswart ist nur umlagefähig für laufende Betriebskosten-Tätigkeiten (Reinigung, Winterdienst, Gartenpflege). Führt der Hauswart auch Reparaturen oder Verwaltung aus, muss der Vermieter diese Anteile herausrechnen.

3. Versicherung: Nur Sachversicherungen

UmlagefähigNicht umlagefähig
Gebäudeversicherung (Feuer, Sturm, Wasser)Rechtsschutzversicherung
GlasversicherungMietausfallversicherung
Haftpflichtversicherung (Haus+Grund)Hausratversicherung des Vermieters

Mietvertrags-Klauseln

Die Formulierung im Mietvertrag bestimmt, welche Kosten umgelegt werden dürfen:

Klausel im MietvertragUmfang der Umlage
„Mieter trägt die Betriebskosten gem. BetrKVAlle 17 Kostenarten (Standard)
„Mieter trägt Heizung und WasserNur die genannten Positionen
Keine Klausel zu NebenkostenVermieter trägt alle Betriebskosten selbst

Tipp für Mieter: Prüfen Sie bei jeder Nebenkostenabrechnung, ob die abgerechneten Positionen tatsächlich im Mietvertrag vereinbart sind und in der BetrKV stehen.

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