Indexmiete berechnen – VPI-basierte Mietanpassung erklärt

So funktioniert die Indexmiete: Wir erklären die Berechnung anhand des Verbraucherpreisindex (VPI), die rechtlichen Voraussetzungen und wann eine Mieterhöhung zulässig ist.

Auf einen Blick (TL;DR)

Bei einer Indexmiete wird die Miethöhe an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt. Steigt die Inflation, steigt die Miete – und umgekehrt. Die Berechnung erfolgt über die prozentuale Veränderung des VPI. Eine Mietanpassung ist frühestens 12 Monate nach der letzten möglich und muss schriftlich erklärt werden.

→ Berechnen Sie Ihre zulässige Mieterhöhung: Indexmiete-Rechner


Wie funktioniert die Indexmiete?

Gesetzliche Grundlage: § 557b BGB

Die Indexmietvereinbarung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag
  2. Ausschließliche Bindung an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts
  3. Keine weiteren Mieterhöhungen möglich (außer wegen Modernisierung unter bestimmten Bedingungen)

Der Verbraucherpreisindex (VPI)

EigenschaftDetail
HerausgeberStatistisches Bundesamt (Destatis)
Basisjahr2020 = 100
VeröffentlichungMonatlich, ca. 2 Wochen nach Monatsende
Offizielle Quelledestatis.de

Berechnung der Indexmiete: Schritt für Schritt

Die Formel

Prozentuale Veränderung = (VPI neu − VPI alt) ÷ VPI alt × 100

Neue Miete = Aktuelle Miete × (1 + Veränderung ÷ 100)

Beispielrechnung

Grafik des Verbraucherpreisindex mit steigendem Verlauf

Ausgangslage:

  • Kaltmiete: 1.000 €/Monat
  • VPI bei letzter Anpassung (Februar 2025): 120,4 (Basis 2020 = 100)
  • VPI aktuell (Februar 2026): 123,1

Berechnung:

Veränderung = (123,1 − 120,4) ÷ 120,4 × 100 = 2,24 %

Neue Miete  = 1.000 € × 1,0224 = 1.022,40 €

Mieterhöhung = 22,40 €/Monat

→ Berechnen Sie Ihre individuelle Indexmiete: Indexmiete-Rechner


Ablauf einer Mietanpassung

Voraussetzungen

VoraussetzungDetail
WartefristMind. 12 Monate seit letzter Mietänderung
FormSchriftliche Erklärung an den Mieter
InhaltAngabe der VPI-Veränderung in Prozent und Euro
WirksamkeitFrühestens im übernächsten Monat nach Zugang

Zeitlicher Ablauf (Beispiel)

  1. 01.03.2026: Vermieter stellt fest: VPI ist seit letzter Anpassung um 2,24 % gestiegen
  2. 05.03.2026: Vermieter sendet schriftliche Mieterhöhungserklärung an Mieter
  3. 10.03.2026: Mieter empfängt Schreiben
  4. 01.05.2026: Neue Miete wird wirksam (übernächster Monat nach Zugang)

Indexmiete vs. Staffelmiete vs. Vergleichsmiete

KriteriumIndexmieteStaffelmieteVergleichsmiete
AnpassungsmechanismusVPI-BindungFeste StufenOrtsüblicher Vergleich
VorhersehbarkeitMittelHochNiedrig
Mietpreisbremse❌ Nein❌ Nein✅ Ja
Kappungsgrenze❌ Nein❌ Nein✅ Ja (20/15 %)
Mietsenkung möglich✅ Ja (bei sinkendem VPI)❌ NeinTheoretisch ja
InflationsschutzFür VermieterBegrenztFür Mieter

→ Vergleich mit Staffelmiete: Staffelmiete Guide


Vor- und Nachteile der Indexmiete

Waage mit Euro-Symbol symbolisiert Vor- und Nachteile der Indexmiete

Für Mieter

Vorteil ✅Nachteil ❌
Transparente BerechnungMiete steigt bei hoher Inflation stark
Keine willkürlichen ErhöhungenMietpreisbremse gilt nicht
Mietsenkung bei fallenden PreisenIn Hochinflationsphasen belastend

Für Vermieter

Vorteil ✅Nachteil ❌
Automatischer InflationsausgleichBei stabilen/sinkenden Preisen kein Vorteil
Keine Vergleichsmietenrecherche nötigKappungsgrenze gilt nicht – kann Mieter verlieren
Rechtssichere AnpassungAndere Mieterhöhungsarten ausgeschlossen

Besondere Fälle

Modernisierungsumlage bei Indexmiete

Eine Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) ist bei Indexmiete nur zulässig, wenn der Vermieter:

  • Zur Modernisierung gesetzlich verpflichtet war (z. B. Energieeinsparverordnung), oder
  • Die Kosten nicht über die Indexanpassung gedeckt werden

Indexmiete und Nebenkosten

Die Indexmietanpassung bezieht sich nur auf die Kaltmiete/Nettomiete. Nebenkosten werden weiterhin separat nach tatsächlichem Verbrauch/Umlageschlüssel abgerechnet.


Praxis-Tipps

  1. VPI regelmäßig prüfen – Nutzen Sie destatis.de oder unseren Rechner
  2. Referenz-VPI dokumentieren – Notieren Sie den VPI-Wert bei Vertragsabschluss und bei jeder Anpassung
  3. Mieterhöhungsschreiben sorgfältig formulieren – Angabe des alten und neuen VPI-Werts, der prozentualen Veränderung und des neuen Mietzinses
  4. Wartefrist einhalten – Mindestens 12 Monate zwischen zwei Anpassungen

Zusammenfassung

  • Indexmiete koppelt die Miete an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts
  • Anpassung frühestens 12 Monate nach letzter Änderung, schriftlich
  • Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze gelten nicht
  • Geplant (Mietrecht II): In angespannten Märkten soll eine Deckelung auf max. 3,5 % pro Jahr eingeführt werden (Referentenentwurf BMJV, Februar 2026 – noch nicht in Kraft)
  • In Hochinflationsphasen kann die Indexmiete zu erheblichen Mietsteigerungen führen
  • Für Vermieter: automatischer Inflationsschutz, für Mieter: transparente Berechnung

→ Jetzt Ihre Indexmiete berechnen: Indexmiete-Rechner

→ Zurück zum Mietrecht-Guide Deutschland

Alle Ratgeber-Artikel