Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Die WoFlV regelt die Berechnung der Wohnfläche im Mietrecht. Sie bestimmt, welche Räume und Flächen zur Wohnfläche zählen und mit welchem Faktor sie angerechnet werden.

WoFlV

Was ist die WoFlV?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25.11.2003 regelt die Berechnung der Wohnfläche im deutschen Mietrecht. Sie ist die maßgebliche Berechnungsgrundlage für:

  • Mietpreise (€ pro m² Wohnfläche)
  • Mietpreisbremse (zulässige Miethöhe)
  • Nebenkostenabrechnung (Umlageschlüssel nach Fläche)
  • Wohngeld-Anträge

Anrechnungsfaktoren

RaumtypWoFlV-FaktorErläuterung
Normale Wohnräume100 %Küche, Bad, Schlafzimmer, Flur
Dachschräge (Höhe 1–2 m)50 %Unter 1 m = 0 %, über 2 m = 100 %
Balkon / Terrasse25 %In Ausnahmen bis 50 % bei hoher Qualität
Loggia50 %Überdachter, seitlich geschlossener Freiraum
Wintergarten (unbeheizt)50 %Beheizt = 100 %
Keller0 %Zählt nie als Wohnfläche
Spitzboden0 %Auch nicht bei Ausbau
Waschkeller / Heizungsraum0 %Keine Wohnnutzung

WoFlV vs. DIN 277

MerkmalWoFlVDIN 277
AnwendungMietrechtArchitektur, Kaufrecht
Balkone25 %100 %
Keller0 %100 %
DachschrägenAbgestuft100 %
ErgebnisKleinerGrößer

Achtung: Im Kaufvertrag oder Prospekt eines Neubaus wird oft die DIN 277 (Grundfläche) angegeben. Diese ist immer größer als die WoFlV-Wohnfläche. Achten Sie beim Vergleich auf die Berechnungsgrundlage!

Abweichung über 10 %

Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag angegebenen ab, hat der Mieter folgende Rechte (BGH VIII ZR 142/08):

  1. Mietminderung proportional zur Abweichung
  2. Rückforderung überzahlter Miete (bis zu 3 Jahre rückwirkend)
  3. Neuberechnung der Nebenkosten nach tatsächlicher Fläche
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